Da ich nur eine kleine Zucht habe und es zudem nicht immer bei einer Verpaarung sofort mit einem Wurf klappt, dauert es in der Regel etwas länger, bis ein Dsungikind zur Abgabe ist.
Auch kommen während der natürlichen Winterruhe der Dsungies (ca. Oktober - Februar) oft keine bzw. nur vereinzelt Würfe zur Welt, die meist sehr klein sind (1 - 3
Babies).
Ich nehme Interessenten in eine Warteliste auf, kann aber trotzdem nicht versprechen, dass es schnell mit einem Dsungibaby klappt, da logischerweise die Wurfgröße nicht beeinflusst werden kann.
Genauso wenig kann eine bestimmte Farbe oder das Geschlecht zugesichert werden.
Reihenfolge der Jungtiervergabe:
1. Tiere für die eigene Zucht
2. Tiere für Züchter (um den Genpool durch Austausch von Dsungies möglichst groß halten zu können)
3. Interessenten, die ein älteres Tier von mir übernommen haben und daher als Nachfolgetier ein Dsungibaby bekommen
4. Interessenten in der Reihenfolge des Eingangs der Anfrage
Wie geht es nach einer Anfrage weiter?
Wenn die Babies ca. 2 Wochen alt sind und ich weiß, wie viele es sind, schreibe ich die Wartelisten-Interessenten entsprechend der obigen Reihenfolge an. Diese können dann ihr Dsungibaby gegen
eine Anzahlung in Höhe von 20,00 Euro fest reservieren.
Der Restbetrag in Höhe von 10,00 Euro wird bei Abgabe/Abholung des Hamsterchens fällig.
Warum eine Anzahlung?
Weil ich für jeden reservierten Dsungi einem anderen Interessenten absagen muss und in der Vergangenheit viele "Spaßinteressenten" hatte, die, nachdem der Dsungi ihnen fest versprochen war, sich nicht mehr gemeldet haben oder ein paar Tage vor der Abholung sich plötzlich "woanders" ein Dsungi gekauft hatten.
Ich möchte hier bewusst nicht auf die vielen fadenscheinigen und leicht zu durchschauenden Ausreden/Erklärungen eingehen, die einem aufgetischt werden, warum man so gaaaanz plötzlich "uups" einen Dsungi von woanders her hat - nur so viel: in den vielen Jahren der Zucht habe ich jede schon mindestens einmal gehört ;-)
Noch ein wichtiger Hinweis:
Ich behalte mir vor die Reservierung zu stornieren, wenn bei Auszug des Hamsters im Alter von 6 Wochen kein artgerechtes Gehege nachgewiesen wird! Der angezahlte Betrag wird in dem Fall nicht zurückgezahlt.